Rechtsprechung
VK Bund, 12.12.2001 - VK 1-45/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Dienstleistungscharakter der entgeltlichen Zurverfügungstellung eines Grundstücks zur Nutzung durch die Vergabestelle; Erfordernis der Darlegung einer erfolgten Rüge; Anforderungen an die Erfüllung der Rügeobliegenheit; Wertung des Schreibens eines Dritten ...
- oeffentliche-auftraege.de
Notwendiger Inhalt der Rüge gegenüber dem Auftraggeber
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Deponierung von Baggergut - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!
Verfahrensgang
- VK Bund, 12.12.2001 - VK 1-45/01
- OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01
- OLG Düsseldorf, 04.12.2002 - Verg 45/01
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99
Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung; …
Auszug aus VK Bund, 12.12.2001 - VK 1-45/01
Ausweislich der Begründung zum Regierungsentwurf des Vergaberechtsänderungsgesetzes (BR-Drucks. 646/97 vom 5. September 1997, Abschnitt B, zu § 117) dient die Rüge vorrangig dem Zweck, der VSt die Möglichkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur ihres eigenen Verhaltens zu geben, bevor sie mit einem Nachprüfungsantrag überzogen wird (OLG Frankfurt, NZBau 2001, 101, 103 f. zieht für seine Entscheidung nur einen Teil der Gesetzesbegründung heran). - OLG Koblenz, 10.08.2000 - 1 Verg 2/00
Inhalt eines Nachprüfungsantrags und Rechtsschutzbedürfnis)
- VK Bund, 21.10.1999 - VK 2-26/99
Vergabe eines Bauvorhabens
Auszug aus VK Bund, 12.12.2001 - VK 1-45/01
Sie hatte daher nicht die Möglichkeit, ihr Verhalten zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, um ein Nachprüfungsverfahren abzuwenden (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bunde vom 21. Oktober 1999 - VK 2 - 26/99).
- OLG Düsseldorf, 04.12.2002 - Verg 45/01
Wertungsstufen der VOL/A
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 12. Dezember 2001 (VK 1 - 45/01) wird zurückgewiesen. - OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01
Verlängerung der Suspensivwirkung der Beschwerde bis zur Beschwerdeentscheidung
Auf den Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 12. Dezember 2001 (VK 1-45/01) bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert. - VK Schleswig-Holstein, 23.07.2004 - VK-SH 21/04
Rügepflicht: Wann liegt positive Kenntnis vor?
Die ASt hat gemäß § 108 Abs. 2 GWB darzulegen, dass und zu welchem Zeitpunkt eine Rüge gegenüber der AG erfolgt ist, wobei sie ihren Vortrag durch Tatsachen belegen muss (Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 28.06.2004, § 108 GWB, 17.7; VK Bund, Beschluss vom 12.12.2001, VK1-45/01; VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 18.06.2003, 1VK 25/03).
- VK Niedersachsen, 17.10.2003 - 203-VgK-23/03
Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für die Attraktivierung eines …
Die Antragstellerin hätte gegenüber der Auftraggeberin zum Ausdruck bringen und deutlich machen müssen, dass sie bei der weiteren Berücksichtigung der Beigeladenen im Vergabeverfahren oder der Nicht-Zur-Verfügung-Stellung der von der Beigeladenen erstellten Haushaltsunterlage-Bau ein Nachprüfungsverfahren beantragen wird (vgl. BKartA Beschluss vom 12.12.2001, VK 1-45/01). - VK Nordbayern, 03.04.2002 - 320.VK-3194-07/02
Zeitpunkt der Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB
Ausweislich der Begründung zum Regierungsentwurf des Vergaberechtsänderungsgesetzes dient die Rüge vorrangig dem Zweck, der VSt die Möglichkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur ihres eigenen Verhaltens zu geben, bevor sie mit einem Nachprüfungsantrag überzogen wird ( Vergabekammer des Bundes VK1 - 45/01 v. 12.12.2001 unter Bezug auf BR-Drucks. 646/97 vom 5. September 1997 ). - VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - VK 11/02
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!
Der Gesetzeszweck ginge ins Leere, wenn man auf eine Rüge gegenüber der Vergabestelle verzichten würde (VK Bund vom 12.12.2001 - VK 1 -45/01). - VK Rheinland-Pfalz, 25.04.2003 - VK 5/03
Kann eine Rüge wirksam telefonisch erhoben werden?
Insbesondere vermag die Antragstellerin zu 1) nicht das Kalenderdatum darzulegen, an dem das angebliche Telefonat geführt wurde (VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - VK 1-45/01).